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Beratungsfelder

Die meisten (Steuer-) Bürger bringen die Tätigkeit des Steuerberaters mit der (Rück-) Erstattung ihrer Lohnsteuer in Verbindung – und haben insofern recht. Damit ist die Arbeitnehmer-Beratung aber nur ungenügend beschrieben:

Neben der Lohnsteuererstattung aus dem Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen nehmen die anderen Beratungsfelder der Einkommenssteuer Veranlagungen an Bedeutung zu:

Von kleineren oder größeren Nebenverdiensten, selbst genutztem Wohnungseigentum, Vermietungseinkünften, über Kapitalertragssteuer-Erstattungen bis zur Besteuerung der Renten. Daneben besteht oft weiterer Beratungsbedarf, beispielsweise in Kindergeldangelegenheiten, bei der Erbschaftsbesteuerung oder bei Kapitalanlagen unterschiedlichster Art.

Die Beratung und Betreuung des Mandanten endet nicht mit der Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt. Die Vertretung vor den Finanzbehörden und die Überwachung aller Steuerbescheide und Verfügungen sind ebenso selbstverständlich wie die Durchführung notwendiger Einspruchsverfahren oder die Vertretung vor den Finanzgerichten.

 

Der Steuerberater als kompetenter Partner bietet alles „aus einer Hand“.

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