Ureigenste Aufgabe des Steuerberaters ist die Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen.
In der täglichen Praxis übernimmt er viele Aufgaben und Serviceleistungen, die den Unternehmer entlasten: Von der Steuerzahlungs-Mitteilung, der Terminüberwachung über die Vertretung vor den Finanzbehörden bis zu den finanzgerichtlichen Verfahren.
Daneben vertritt Sie der Steuerberater bei Betriebsprüfungen der Finanz- und Steuerfahndungsbehörden sowie der Sozialversicherungsträger.