Existenzgründer
Steuerberater sind qualifizierte Gründungsberater: Insbesondere fehlendes Kapital und später fehlende Liquidität gelten bei der Gründung einer selbständigen Existenz als Haupthindernisse. Durch eine bessere Ausstattung mit Gründungskapital und durch qualifizierte Beraterleistung kann der Schritt in die Selbständigkeit wesentlich erleichtert werden.
Daher unterstützen sowohl der Bund und die Länder die Existenzgründungen für kleinere und mittlere Unternehmen mit öffentlichen Förderungsmitteln und Subventionsprogrammen zur Gründungsberatung. Neben der Gewährung von zinsbegünstigten Darlehen, Überbrückungsgeld, Bürgschaften u.ä. gehört hierzu insbesondere auch die Bezuschussung von betriebswirtschaftlichen Beratungen zur Gründung einer gewerblichen Existenz oder wirtschaftsnaher freier Berufe.
Bereits seit vielen Jahren führen die ca. 59.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland Existenzgründungsberatungen durch. Um alle Fördermöglichkeiten auszunutzen, ein tragfähiges Unternehmenskonzept zu entwickeln und Risiken von vornherein abschätzen und minimieren zu können, sollte der Jungunternehmer einen Steuerberater zu Rate ziehen. Im Anschluss an eine Durchführbarkeitsstudie werden die Unternehmensziele im Einzelnen festgelegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung des Vorhabens eingeleitet.
Um ein optimales Ergebnis zu erzielen und z.B. die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der zahlreichen Förderprogramme zu prüfen, steht dem Steuerberater ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung. Neben der an erster Stelle stehenden persönlichen Beratung fertigt er Checklisten und Grafiken, nutzt Computerprogramme und hat Zugriff zu allen relevanten Datenbanken.
Ist das neue Unternehmen mit Hilfe des Steuerberaters erfolgreich gegründet, steht er dem Jungunternehmer auf Wunsch auch beim Existenzaufbau und bei der Existenzfestigung sowie als Berater in allen Steuerangelegenheiten zur Seite.