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Unternehmer

Die Beratung Selbstständiger umfasst die steuerliche Beratung selbständig tätiger Freiberufler (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Schriftsteller u.a.) und Gewerbetreibender (Kaufleute, Handwerker, Kapitalgesellschaften usw.) einschließlich Kleinunternehmer.

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Steuerberatung

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Ureigenste Aufgabe des Steuerberaters ist die Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen. In der täglichen Praxis übernimmt er viele Aufgaben und Serviceleistungen, die den Unternehmer entlasten:

Von der Steuerzahlungs-Mitteilung, der Terminüberwachung über die Vertretung vor den Finanzbehörden bis zu den finanzgerichtlichen Verfahren. Daneben vertritt Sie der Steuerberater bei Betriebsprüfungen der Finanz- und Steuerfahndungsbehörden sowie der Sozialversicherungsträger.

 

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Die Buchführung ist die Grundlage jeder ordnungsgemäßen Gewinnermittlung

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Der Steuerberater übernimmt die Einrichtung der Buchhaltung und erstellt bzw. überwacht die Finanzbuchhaltung.

Die Ergebnisse der Buchhaltung sind die Grundlage für verschiedene Steueranmeldungen, das Controlling, für Innen- und Fremdvergleiche und andere betriebswirtschaftliche Analysen. Der Steuerberater erstellt Jahres- und sonstige Rechnungsabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Er erstellt Handels-, Auseinandersetzungs-, Sanierungs- und Liquidationsbilanzen, ferner Vermögensaufstellungen für Kreditzwecke.

 

Gründe, die Buchführung bei Ihrem Steuerberater machen zu lassen:

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Der Steuerberater und seine Mitarbeiter helfen den Auftraggebern bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.

 

Sie erledigen u.a.:

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  • Die Einrichtung der Buchführung, wobei die individuelle Gegebenheiten des Auftraggebers berücksichtigt werden.

  • Die Ermittlung der zutreffenden Zahlen für USt-Voranmeldungen, Vorauszahlungsbescheide usw.

  • Die Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen als Erfolgs- und Liquiditätskontrollen.

  • Die Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse für die Finanz- und Investitionsplanung des Unternehmens.

  • Die Durchführung der Abschlußbuchungen, die Erstellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Jahreserklärungen.

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Steuerberater liefern dies alles aus einer Hand. Dadurch werden Fehlerquellen und Reibungsverluste von vorneherein vermieden. Eine optimale Auswertung der Zahlen ist gewährleistet. Gesonderte Abschlussvorbereitungskosten entfallen.

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Lohnbuchhaltung

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Die Lohnbuchhaltungen für Arbeitgeber umfasst die Lohnkontenführung, die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Lohnsteueranmeldung, Beitragsmeldungen zur Sozialversicherung, sonstige Meldungen im Bereich der Sozialversicherung (An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen, Berufsgenossenschaft, Zusatzversorgungskassen usw.), Verdienstbescheinigungen für verschiedenste Zwecke (Wohngeld, Arbeitslosenunterstützung, Kindergartenbeitrag usw.).

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Unternehmensberatung

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Hierzu gehören die Beratung bei Kauf oder Verkauf von Unternehmen, bei Gründungen, gesellschafts- und steuerrechtlichen Gestaltungen, bei Rechtsform-Änderungen und Verschmelzungen, bei Kooperationen, Gutachten zur Unternehmensbewertung und bei Führungs- und Nachfolge-Entscheidungen.

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