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Unternehmer

Die Beratung Selbstständiger umfasst die steuerliche Beratung selbständig tätiger Freiberufler (z.B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Schriftsteller u.a.) und Gewerbetreibender (Kaufleute, Handwerker, Kapitalgesellschaften usw.) einschließlich Kleinunternehmer.

Steuerberatung

Ureigenste Aufgabe des Steuerberaters ist die Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen. In der täglichen Praxis übernimmt er viele Aufgaben und Serviceleistungen, die den Unternehmer entlasten:

Von der Steuerzahlungs-Mitteilung, der Terminüberwachung über die Vertretung vor den Finanzbehörden bis zu den finanzgerichtlichen Verfahren. Daneben vertritt Sie der Steuerberater bei Betriebsprüfungen der Finanz- und Steuerfahndungsbehörden sowie der Sozialversicherungsträger.

 

Die Buchführung ist die Grundlage jeder ordnungsgemäßen Gewinnermittlung

Der Steuerberater übernimmt die Einrichtung der Buchhaltung und erstellt bzw. überwacht die Finanzbuchhaltung.

Die Ergebnisse der Buchhaltung sind die Grundlage für verschiedene Steueranmeldungen, das Controlling, für Innen- und Fremdvergleiche und andere betriebswirtschaftliche Analysen. Der Steuerberater erstellt Jahres- und sonstige Rechnungsabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Er erstellt Handels-, Auseinandersetzungs-, Sanierungs- und Liquidationsbilanzen, ferner Vermögensaufstellungen für Kreditzwecke.

 

Gründe, die Buchführung bei Ihrem Steuerberater machen zu lassen:

Der Steuerberater und seine Mitarbeiter helfen den Auftraggebern bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.

 

Sie erledigen u.a.:

  • Die Einrichtung der Buchführung, wobei die individuelle Gegebenheiten des Auftraggebers berücksichtigt werden.

  • Die Ermittlung der zutreffenden Zahlen für USt-Voranmeldungen, Vorauszahlungsbescheide usw.

  • Die Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen als Erfolgs- und Liquiditätskontrollen.

  • Die Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse für die Finanz- und Investitionsplanung des Unternehmens.

  • Die Durchführung der Abschlußbuchungen, die Erstellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Jahreserklärungen.

Steuerberater liefern dies alles aus einer Hand. Dadurch werden Fehlerquellen und Reibungsverluste von vorneherein vermieden. Eine optimale Auswertung der Zahlen ist gewährleistet. Gesonderte Abschlussvorbereitungskosten entfallen.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltungen für Arbeitgeber umfasst die Lohnkontenführung, die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Lohnsteueranmeldung, Beitragsmeldungen zur Sozialversicherung, sonstige Meldungen im Bereich der Sozialversicherung (An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen, Berufsgenossenschaft, Zusatzversorgungskassen usw.), Verdienstbescheinigungen für verschiedenste Zwecke (Wohngeld, Arbeitslosenunterstützung, Kindergartenbeitrag usw.).

Unternehmensberatung

Hierzu gehören die Beratung bei Kauf oder Verkauf von Unternehmen, bei Gründungen, gesellschafts- und steuerrechtlichen Gestaltungen, bei Rechtsform-Änderungen und Verschmelzungen, bei Kooperationen, Gutachten zur Unternehmensbewertung und bei Führungs- und Nachfolge-Entscheidungen.

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